Mittwoch, 4. April 2012

Zuerst der Solidaritätszuschlag

Rückblende 1991:

Die Kosten der Einheit wachsen der Regierung Kohl über den Kopf. Kanzler Helmut Kohl ersinnt den Solidaritätszuschlag, eine Ergänzungsabgabe zur Einkommens- Kapitalertrags- und Körper-
schaftsteuer. Zu zahlen in Ost und West. "Die Befristung ist klar erkennbar auf zwölf Monate. Und es muss sich hierbei um eine einmalige Zusatzbelastung handeln", sagte er. Die Höhe des Soli-
Zuschlags, der Bundessteuer, liegt damals bei 7,5 Prozent. Aber aus Kohls Zusage, einer einmaligen Zusatzbelastung wird nichts. 1993 und 94 wird der Soli zwar ausgesetzt, seit 1995 aber wieder erhoben, und 1998 festgelegt auf 5,5 Prozent - unbefristet.
"Es ist ein echtes Opfer, kein Sonderopfer. Wir geben im Augenblick alleine im Bundeshaushalt 93 Milliarden Mark aus. Ich glaube, wenn wir diesen Anteil an Investitionen durchhalten, dann ist das ein be-
achtlicher Beitrag", sagte der damalige Finanzminister Theo Waigel.

Was nach Solidarität für die neuen Länder klingt, hat damit aber nur wenig zu tun. Der Solidaritätszuschlag ist nämlich nicht zweckge-
bunden für Investitionen im Osten der Republik, er fließt in den Bundeshaushalt: seit 1995 jährlich zwischen zehn und 13 Milliarden Euro. Würde er gesenkt oder entfallen, Finanzminister Schäuble könnte die neu im Grundgesetz vereinbarte Schuldenbremse wohl nicht einhalten.

Quelle: http://www.tagesschau.de/inland/solidarpaktsolidaritaetszuschlag100.html

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