Mittwoch, 30. März 2011

EU: höhere Grenzwerte als nach Tschernobyl

Grenzwerte wie im nuklearen Notstand

Per Eilverordnung hat die EU für aus Japan importierte Lebensmittel außergewöhnlich hohe Grenzwerte ausgerufen. Zwar gibt es derzeit keinen Anlass zur Sorge über belastete Produkte – dies rechtfertigt jedoch weder die lückenhafte Informationspolitik der Bundesregierung noch die hohen Grenzwerte.
 
Während Japan unter den Folgen der verheerenden Reaktorkatastrophe leidet, fragen sich in Deutschland viele Menschen, ob Lebensmittel, die aus Japan eingeführt werden, sicher sind. Ein Grund zur Sorge über radioaktiv belastete Lebensmittel besteht zurzeit jedoch nicht. Deutschland importiert nur sehr wenige Nahrungsmittel aus Japan, und ohnehin ist der Export in der Unglücksregion nahezu zum Erliegen gekommen.

Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner betont, dass seit der Katastrophe „verstärkte Kontrollmaßnahmen“ und „spezielle Schutz-
standards“ greifen – verschweigt gleichzeitig allerdings, dass für aus den betroffenen Gebieten in die EU importierte Lebensmittel neuer-
dings außergewöhnlich hohe Grenzwerte gelten. Die Öffentlichkeit wurde über diesen Schritt nicht informiert. Für bestimmte Produkte traten am vergangenen Wochenende EU-weit bis zu 20-fach höhere Grenzwerte in Kraft, als dies in der EU-Verordnung 733/2008 festgelegt ist. Dort gelten für Lebensmittel und Lebensmittelimporte bei Cäsium 134 und 137 üblicherweise Höchstwerte von 370 Becquerel/Kilogramm für Säuglingsnahrung und Milchprodukte sowie von 600 Becquerel/
Kilogramm für andere Nahrungsmittel.

Mit der neuen Eilverordnung 297/2011 hat die Europäische Kommission am 27. März 2011 diese Grenzen für Produkte aus den betroffenen japanischen Regionen deutlich heraufgesetzt: auf 400 Becquerel/Kilogramm für Säuglingsnahrung, auf 1000 Becquerel/
Kilogramm für Milchprodukte und auf 1250 Becquerel/Kilogramm für andere Nahrungsmittel. Bestimmte Produkte wie Fischöl oder Gewürze dürfen diesen Wert sogar um das Zehnfache übersteigen, also mit bis zu 12.500 Becquerel/Kilogramm belastet sein – ein 20-faches des bisherigen Limits.

Kein nuklearer Notstand in Europa

Hintergrund für die Anhebung ist die nach der Tschernobyl-Katastrophe im Jahr 1987 erlassene EU-Verordnung 3954/1987. Demnach können im Falle eines „nuklearen Notstandes“ die Höchstgrenzen für die zu-
lässige radioaktive Belastung von Lebensmitteln angehoben werden, um einer Nahrungsmittelknappheit vorzubeugen. Jedoch gibt es in Europa weder einen nuklearen Notstand, noch Versorgungsengpässe mit Lebensmitteln. Dafür sind die Importe aus Japan viel zu unbe-
deutend. Die Anhebung der Grenzwerte ist demnach völlig unver-
ständlich. Der richtige Schritt, um das Vertrauen der Bürger zu gewinnen, wäre ein kompletter Importstopp. Dieser ist gemäß Artikel 53 Absatz (1) Ziffer b) i) der für den gesundheitlichen Verbraucher-
schutz maßgeblichen EU-Verordnung 178/2002 möglich.

Quelle: http://foodwatch.de/kampagnen__themen/radioaktivitaet/lebensmittel_importe/index_ger.html

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